In meiner Praxis biete ich Beratungen, Abklärungen und Behandlungen an. Häufige Beschwerdebilder sind zum Beispiel:
Die Behandlung orientiert sich am Beschwerdebild, der Persönlichkeit und den Wünschen des Patienten.
Die Gespräche unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht, die auch gegenüber Partnern und Angehörigen gilt. Nur mit Zustimmung des Patienten werden diese in die Therapie mit einbezogen.
Die Behandlungskosten werden von der Grundversicherung der Krankenkassen übernommen - abzüglich des 10%igen Selbstbehalts und der (einmal jährlich) Franchise.
Die Tarife für eine Sitzung werden nach Aufwand und nach dem TARMED Tarif Schweiz verrechnet. Bei den Therapiesitzungen werden 10 Minuten für Vor- und Nachbereitung (Dokumentierung) eingerechnet.
Sollten Sie in einem Hausarzt- oder HMO-Modell versichert sein, informieren Sie sich vorgängig bei der Hausärztin resp. beim Hausarzt, so dass diese Ihnen eine Überweisung ausstellen können.
Absage von Terminen: Ich bitte sie um Verständnis, dass vereinbarte Termine, die nicht fristgerecht, d.h. nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, verrechnet werden müssen. Oft können diese Stunden nicht mehr kurzfristig besetzt werden und es entsteht ein Ausfall.
Da viele Menschen den Unterschied zwischen Psychiatern und Psychologen nicht kennen oder oft miteinander verwechseln, hier eine kurze Erläuterung:
Psychologen haben Psychologie studiert und absolvierten während und nach dem Studium eine psychotherapeutische Ausbildung. Die Behandlungskosten werden bei einem psychologischen Psychotherapeuten nur dann von der Grundversicherung der Krankenkassen übernommen, wenn es sich um eine sogenannte delegierte Psychotherapie handelt, d.h. wenn sie im Auftrag eines zur Delegation ermächtigten Arztes durchgeführt wird. Nichtärztliche Psychotherapien können aktuell nicht über die Grundversicherung abgerechnet, werden aber - zumindest zum Teil - von Zusatzversicherungen übernommen. Für mehr Informationen hierzu, wenden Sie sich am besten an Ihre Krankenkasse.
Psychiater haben Medizin studiert und nach dem Studium eine psychotherapeutische Ausbildung absolviert. Sie sind Ärzte und ihr offizieller Titel lautet: Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie FMH. Die Behandlungskosten werden von der Grundversicherung der Krankenkassen übernommen. Im Gegensatz zum Psychologen kann der Psychiater auch Medikamente verordnen und Zeugnisse bezüglich der Arbeitsunfähigkeit ausstellen.
FMH = Foederatio Medicorum Helveticorum, Verbindung der Schweizer Ärzte und Ärztinnen.
Kontakt:
Bei Interesse an einem Termin oder Fragen:
Dr. med. Stephan Kühne, Facharzt Psychiatrie & Psychotherapie FMH, Dufourstrasse 131, 8008 Zürich
Telefon: 078 864 46 79, E-Mail: [email protected]
